Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz11/17/2005XXII
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Anpassungsfaktor für das Jahr 2006 auf 1,025 fest und bestimmt die Erhöhung der gesetzlichen Pensionen ab dem 1. Jänner 2006.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruft sich auf das ASVG und legt den gesetzlichen Rahmen für die nachfolgenden Anpassungen fest.
- Der Anpassungsfaktor für das Jahr 2006 wird auf 1,025 festgesetzt.
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