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Anpassungsfaktor 2006 und Pensionserhöhung Verordnung vom 11/17/2005
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Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz11/17/2005XXII
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Anpassungsfaktor für das Jahr 2006 auf 1,025 fest und bestimmt die Erhöhung der gesetzlichen Pensionen ab dem 1. Jänner 2006.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruft sich auf das ASVG und legt den gesetzlichen Rahmen für die nachfolgenden Anpassungen fest.
  • Der Anpassungsfaktor für das Jahr 2006 wird auf 1,025 festgesetzt.
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Haubner Ursula

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