Anpassung der Lohnzuschläge für Bauarbeiter‑Urlaubs‑ und Abfertigungsbeiträge (2006) Verordnung vom 11/22/2005
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit11/22/2005XXII
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert den Lohnzuschlag für Bauarbeiter‑Urlaubs‑ und Abfertigungsbeiträge: Für 2006 beträgt er das 1,3‑fache des um 20 % erhöhten Kollektivstundenlohns. Die Regelung tritt am 26. Dezember 2005 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Lohnzuschlag wird für das Jahr 2006 auf das 1,3‑fache des um 20 % erhöhten Kollektivstundenlohns festgesetzt.
- Die neue Fassung der Verordnung gilt ab dem 26. Dezember 2005; für Zeiträume davor bleibt die alte Regelung gültig.
Dokumente (PDFs)
