Bundesministerium für Finanzen11/22/2005XXII
Umwelt
Energie
Zusammenfassung
Die Verordnung gewährt für hochprozentige Bioethanol‑Benzin‑Mischungen eine Rückerstattung von 0,412 € pro Liter Bioethanol, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Der Anspruch ist an einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Zollamt gebunden und war vom 1. Oktober 2007 bis zum 31. Dezember 2010 gültig.Schwerpunkte
- Für Gemische mit mindestens 85 % Bioethanol und höchstens 15 % Mineralöl wird pro Liter Bioethanol ein Betrag von 0,412 € von der Mineralölsteuer zurückerstattet.
- Ein Anspruch besteht nicht, wenn Mineralöl unter bestimmten Bedingungen beigemischt wurde – etwa außerhalb des Steuergebiets, bei mehr als 85 % Bioethanol im Lager oder wenn keine Mineralölsteuer gezahlt wurde.
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