Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit11/25/2005XXII
Arbeitsrecht
ausländischer Staatsangehöriger
Zusammenfassung
Die Landeshöchstzahlenverordnung 2006 legt für jedes österreichische Bundesland eine maximale Zahl ausländischer Beschäftigter fest, um die Gesamtquote des Bundes zu sichern. Sie trat am 1. Jänner 2006 in Kraft und endete am 31. Dezember 2006.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt für jedes Bundesland eine festgelegte Obergrenze an ausländischen Beschäftigten im Jahr 2006 fest.
- Die Regelung gilt vom 1. Jänner 2006 bis zum 31. Dezember 2006.
Dokumente (PDFs)
