Umstellung der Grundbuch‑Urkundensammlung in Wien auf digitale Verarbeitung
Verordnung vom 28.11.2005Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass Urkunden, die nach dem 31. Oktober 2005 beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien eingereicht werden, künftig digital erfasst und gespeichert werden müssen.Bundesministerium für Justiz11/28/2005XXII
Bürgerliches Recht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass Urkunden, die nach dem 31. Oktober 2005 beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien eingereicht werden, künftig digital erfasst und gespeichert werden müssen.Schwerpunkte
- Die Umstellung auf digitale, automationsunterstützte Datenverarbeitung gilt für alle Grundbuchunterlagen, die nach dem 31. Oktober 2005 eingereicht werden.
- Urkunden können aus dem Archiv einer Körperschaft öffentlichen Rechts übernommen werden, wenn der Antragsteller dort gespeichert hat und den Zugriff ermöglicht; andernfalls werden sie durch Scannen digitalisiert.
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