Umstellung der Grundbuch‑Urkundensammlung in Wien auf digitale Verarbeitung Verordnung vom 11/28/2005
Bundesministerium für Justiz11/28/2005XXII
Bürgerliches Recht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass Urkunden, die nach dem 31. Oktober 2005 beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien eingereicht werden, künftig digital erfasst und gespeichert werden müssen.Schwerpunkte
- Die Umstellung auf digitale, automationsunterstützte Datenverarbeitung gilt für alle Grundbuchunterlagen, die nach dem 31. Oktober 2005 eingereicht werden.
- Urkunden können aus dem Archiv einer Körperschaft öffentlichen Rechts übernommen werden, wenn der Antragsteller dort gespeichert hat und den Zugriff ermöglicht; andernfalls werden sie durch Scannen digitalisiert.
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