Umstellung der Urkundensammlung des Grundbuchs St. Pölten auf digitale Verarbeitung
Verordnung vom 28.11.2005Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass seit dem 1. Januar 2005 alle Grundbuchunterlagen, die nach dem 31. Dezember 2004 eingereicht werden, digital erfasst und in einem sicheren Langzeitarchiv des Bundesrechenzentrums gespeichert werden müssen.Bundesministerium für Justiz11/28/2005XXII
Verwaltungsrecht
öffentlicher Dienst
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass seit dem 1. Januar 2005 alle Grundbuchunterlagen, die nach dem 31. Dezember 2004 eingereicht werden, digital erfasst und in einem sicheren Langzeitarchiv des Bundesrechenzentrums gespeichert werden müssen.Schwerpunkte
- Die Umstellung auf automationsunterstützte Datenverarbeitung gilt für alle Grundbuchunterlagen, die nach dem 31. Dezember 2004 eingereicht werden.
- Urkunden können entweder aus einem öffentlichen Rechtsarchiv übernommen werden, wenn der Antragsteller dort speichert, oder in allen anderen Fällen durch Scannen erfasst werden.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.