Umstellung der Urkundensammlung des Grundbuchs St. Pölten auf digitale Verarbeitung Verordnung vom 11/28/2005
Bundesministerium für Justiz11/28/2005XXII
Verwaltungsrecht
öffentlicher Dienst
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass seit dem 1. Januar 2005 alle Grundbuchunterlagen, die nach dem 31. Dezember 2004 eingereicht werden, digital erfasst und in einem sicheren Langzeitarchiv des Bundesrechenzentrums gespeichert werden müssen.Schwerpunkte
- Die Umstellung auf automationsunterstützte Datenverarbeitung gilt für alle Grundbuchunterlagen, die nach dem 31. Dezember 2004 eingereicht werden.
- Urkunden können entweder aus einem öffentlichen Rechtsarchiv übernommen werden, wenn der Antragsteller dort speichert, oder in allen anderen Fällen durch Scannen erfasst werden.
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