Zusammenfassung
Die Verordnung 389/2005 erlaubt die Verwendung von Vögeln in geschlossenen Räumen für Zirkus‑, Varieté‑ oder Theateraufführungen, wenn bestimmte Auflagen wie behördliche Voranmeldung und tierärztliche Nachweise erfüllt werden.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen11/28/2005XXII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung 389/2005 erlaubt die Verwendung von Vögeln in geschlossenen Räumen für Zirkus‑, Varieté‑ oder Theateraufführungen, wenn bestimmte Auflagen wie behördliche Voranmeldung und tierärztliche Nachweise erfüllt werden.Schwerpunkte
- Ein neuer Absatz (1a) wird eingefügt, der unter bestimmten Bedingungen die Nutzung von Vögeln in geschlossenen Räumen für Unterhaltungszwecke erlaubt.
- Veranstalter müssen die Behörde mindestens drei Werktage vor dem Event über Ort, Zeit und Art der gezeigten Vögel informieren.
Dokumente (PDFs)
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