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Ausnahme für Vögel in Unterhaltungsveranstaltungen unter Auflagen
Verordnung vom 28.11.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung 389/2005 erlaubt die Verwendung von Vögeln in geschlossenen Räumen für Zirkus‑, Varieté‑ oder Theateraufführungen, wenn bestimmte Auflagen wie behördliche Voranmeldung und tierärztliche Nachweise erfüllt werden.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen11/28/2005XXII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung 389/2005 erlaubt die Verwendung von Vögeln in geschlossenen Räumen für Zirkus‑, Varieté‑ oder Theateraufführungen, wenn bestimmte Auflagen wie behördliche Voranmeldung und tierärztliche Nachweise erfüllt werden.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Absatz (1a) wird eingefügt, der unter bestimmten Bedingungen die Nutzung von Vögeln in geschlossenen Räumen für Unterhaltungszwecke erlaubt.
  • Veranstalter müssen die Behörde mindestens drei Werktage vor dem Event über Ort, Zeit und Art der gezeigten Vögel informieren.
Dokumente (PDFs)
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Rauch-Kallat Maria

ÖVP


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