<!--[-->Verordnung zur Vergabe des MSc für Psychotherapeutische Psychologie (Donau‑Universität Krems)<!--]-->
Verordnung zur Vergabe des MSc für Psychotherapeutische Psychologie (Donau‑Universität Krems) Verordnung vom 2/17/2005
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Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur2/17/2005XXII
Hochschulausbildung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass das Kollegium der Donau‑Universität Krems den Abschluss MSc an Absolvent*innen des Lehrgangs Psychotherapeutische Psychologie verleihen darf. Sie gilt ab dem 1. März 2005.

Schwerpunkte

  • Das Kollegium der Donau‑Universität Krems darf den Absolvent*innen des Lehrgangs „Psychotherapeutische Psychologie“ den akademischen Grad Master of Science (MSc) verleihen.
  • Die Verordnung tritt am 1. März 2005 in Kraft.
Dokumente (PDFs)
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