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Aufhebung des Gefährdungsbereiches des Munitionslagers Gois
Verordnung vom 30.11.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung hebt die seit 1968 geltende Festlegung des Gefährdungsbereiches des Munitionslagers Gois auf und tritt am 1. Dezember 2005 in Kraft.
Bundesministerium für Landesverteidigung11/30/2005XXII
Verteidigung

Zusammenfassung

Die Verordnung hebt die seit 1968 geltende Festlegung des Gefährdungsbereiches des Munitionslagers Gois auf und tritt am 1. Dezember 2005 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung von 1968, die den Gefährdungsbereich des Munitionslagers Gois festlegte, wird aufgehoben.
  • Die Aufhebung erfolgt auf Grundlage des § 6 Abs. 5 des Munitionslagergesetzes von 2003.
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Platter Günther

ÖVP


7D - Oberland



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