Zusammenfassung
Die Verordnung hebt die seit 1968 geltende Festlegung des Gefährdungsbereiches des Munitionslagers Gois auf und tritt am 1. Dezember 2005 in Kraft.Bundesministerium für Landesverteidigung11/30/2005XXII
Verteidigung
Zusammenfassung
Die Verordnung hebt die seit 1968 geltende Festlegung des Gefährdungsbereiches des Munitionslagers Gois auf und tritt am 1. Dezember 2005 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung von 1968, die den Gefährdungsbereich des Munitionslagers Gois festlegte, wird aufgehoben.
- Die Aufhebung erfolgt auf Grundlage des § 6 Abs. 5 des Munitionslagergesetzes von 2003.
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