Aufwandersatzverordnung für gesetzliche Interessenvertretungen in Arbeitsrechtssachen
Verordnung vom 02.12.2005Zusammenfassung
Die Verordnung legt Pauschalbeträge für den Aufwandersatz von gesetzlichen Interessenvertretungen und freiwilligen Berufsverbänden in Arbeitsrechtssachen fest. Sie tritt am 1. Jänner 2006 in Kraft und ersetzt die frühere Regelung von 2004.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit12/2/2005XXII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt Pauschalbeträge für den Aufwandersatz von gesetzlichen Interessenvertretungen und freiwilligen Berufsverbänden in Arbeitsrechtssachen fest. Sie tritt am 1. Jänner 2006 in Kraft und ersetzt die frühere Regelung von 2004.Schwerpunkte
- Für das Verfahren erster Instanz bis zur ersten Tagsatzung erhalten Interessengruppen 195 € als Aufwandersatz.
- Für das weitere Verfahren in der ersten Instanz erhalten die Vertretungen 350 € als Pauschalbetrag.
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