Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft12/6/2005XXII
Gesundheit
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung verschärft Vorgaben zur Kennzeichnung, Messung und Dokumentation von Rinderschlachtkörpern. Sie führt neue Pflichten für Schlachtbetriebe ein, etwa die dauerhafte Anbringung der Ohrmarke und den Einsatz eichfähiger Messgeräte.Schwerpunkte
- Die Ohrmarke muss bis zur Protokollierung am Schlachtkörper verbleiben, damit sie jederzeit ohne Schwierigkeiten ausgelesen werden kann.
- In Schlachtbetrieben mit mehr als 20 Rindern pro Woche muss ein Klassifizierer die Einstufung, Gewichtsermittlung und Kennzeichnung übernehmen; dafür ist ein eichfähiges Mess‑ bzw. Klassifizierungsgerät mit Drucker oder Datenspeicher erforderlich.
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