<!--[-->Änderung der Handelsklassen‑Verordnung für Schweineschlachtkörper (2005)<!--]-->
Änderung der Handelsklassen‑Verordnung für Schweineschlachtkörper (2005)
Verordnung vom 06.12.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Handelsklassen‑Verordnung für Schweineschlachtkörper: Sie erlaubt das Entfernen von Hirn und Rückenmark vor dem Wiegen, führt die Klasse „S“ für Fleischanteile ≥ 60 % ein, schreibt fortlaufende Nummerierung und strengere Messgeräte‑Vorgaben für große Schlachtbetriebe vor.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft12/6/2005XXII
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Handelsklassen‑Verordnung für Schweineschlachtkörper: Sie erlaubt das Entfernen von Hirn und Rückenmark vor dem Wiegen, führt die Klasse „S“ für Fleischanteile ≥ 60 % ein, schreibt fortlaufende Nummerierung und strengere Messgeräte‑Vorgaben für große Schlachtbetriebe vor.

Schwerpunkte

  • Vor dem Wiegen, der Einstufung und Kennzeichnung darf das Hirn und Rückenmark des Schlachtkörpers entfernt werden.
  • Schlachtkörper mit einem Muskelfleischanteil von mindestens 60 % werden als Handelsklasse „S“ gekennzeichnet.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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