<!--[-->Änderung der Preisindex‑Verordnung – Auskunftspflicht und Belehrung<!--]-->
Änderung der Preisindex‑Verordnung – Auskunftspflicht und Belehrung Verordnung vom 12/6/2005
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Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit12/6/2005XXII
Wirtschaft

Zusammenfassung

Die Verordnung 399/2005 ändert § 8 der Preisindex‑Verordnung: bei manchen Indizes ist die Auskunft freiwillig, bei anderen verpflichtend, und die Statistik‑Behörde muss über Rechtsfolgen bei Nicht‑Mitwirkung informieren.

Schwerpunkte

  • Bei Erhebungen nach § 1 Z 1‑3 ist die Auskunft der ausgewählten Unternehmen freiwillig.
  • Für Erhebungen nach § 1 Z 4 sind die betroffenen Unternehmen zur Auskunft verpflichtet.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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