Umstellung der Urkundensammlung des Grundbuchs St. Pölten auf automatisierte Datenverarbeitung
Verordnung vom 07.01.2005Zusammenfassung
Die Verordnung ordnet an, dass Grundbuchunterlagen, die nach dem 31. Dezember 2004 eingereicht werden, digital erfasst und in einem sicheren Langzeitarchiv des Bundesrechenzentrums gespeichert werden. Dokumente können aus einem öffentlichen Rechtsarchiv übernommen oder gescannt werden.Bundesministerium für Justiz1/7/2005XXII
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung ordnet an, dass Grundbuchunterlagen, die nach dem 31. Dezember 2004 eingereicht werden, digital erfasst und in einem sicheren Langzeitarchiv des Bundesrechenzentrums gespeichert werden. Dokumente können aus einem öffentlichen Rechtsarchiv übernommen oder gescannt werden.Schwerpunkte
- Die Regelung gilt für alle Grundbuchunterlagen, die nach dem 31. Dezember 2004 eingereicht werden.
- Unterlagen können aus dem Archiv einer Körperschaft öffentlichen Rechts übernommen werden, wenn der Antragsteller dort bereits gespeichert ist und den Zugang ermöglicht; sonst werden sie gescannt.
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