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Ergänzung von Zolpidem in die Psychotropenverordnung Verordnung vom 2/17/2005
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Bundesministerium für Gesundheit und Frauen2/17/2005XXII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Psychotropenverordnung wird geändert, indem das Medikament Zolpidem in den Anhang IV aufgenommen wird. Die Änderung erfolgt auf Basis von § 3 Abs. 1 Suchtmittelgesetz.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung wird auf Basis von § 3 Abs. 1 Suchtmittelgesetz geändert.
  • Im Anhang, Punkt 2 der Psychotropenverordnung, wird nach Vinylbital der Stoff Zolpidem eingefügt.
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Rauch-Kallat Maria

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