Übertragung der Bibliotheksaufgaben des BMSGK auf das Wirtschaftsministerium
Verordnung vom 06.12.2005Zusammenfassung
Die Amtsbibliothek des Bundesministeriums für soziale Sicherheit wird an die Bibliotheksabteilung des Wirtschaftsministeriums übertragen. Die Verordnung trat am 1. Jänner 2006 in Kraft.Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz12/6/2005XXII
Bibliothek
öffentliche Verwaltung
Zusammenfassung
Die Amtsbibliothek des Bundesministeriums für soziale Sicherheit wird an die Bibliotheksabteilung des Wirtschaftsministeriums übertragen. Die Verordnung trat am 1. Jänner 2006 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Amtsbibliothek des Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz wird an die Abteilung Bibliothek und Dokumentation im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit übergeben.
- Die Verordnung ist seit dem 1. Jänner 2006 rechtskräftig.
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