Übertragung der Bibliotheksaufgaben des BMSGK auf das Wirtschaftsministerium Verordnung vom 12/6/2005
Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz12/6/2005XXII
Bibliothek
öffentliche Verwaltung
Zusammenfassung
Die Amtsbibliothek des Bundesministeriums für soziale Sicherheit wird an die Bibliotheksabteilung des Wirtschaftsministeriums übertragen. Die Verordnung trat am 1. Jänner 2006 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Amtsbibliothek des Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz wird an die Abteilung Bibliothek und Dokumentation im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit übergeben.
- Die Verordnung ist seit dem 1. Jänner 2006 rechtskräftig.
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