Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft12/7/2005XXII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2005 ändert die Pflanzenschutzverordnung – Holz: Sie streicht § 2‑4, nummeriert § 5 um, fügt eine Überschrift ein und wandelt § 6 zu neuer § 3 um. Das Inkrafttreten ist am 1. Jänner 2006.Schwerpunkte
- Die Paragraphen 2‑4 sowie die dazugehörige Überschrift werden gestrichen.
- Der bisherige § 5 wird behalten, erhält jedoch die neue Paragraphenbezeichnung „2“.
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