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Alkoholvortestgeräte‑Verordnung (StV‑Zulassung & Schulung von Organen) Verordnung vom 12/12/2005
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Bundesministerium für Inneres12/12/2005XXII
Verkehr
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt das AlcoQuant 6020 als einzig zulässiges Atemalkohol‑Vortestgerät fest, bestimmt einen Grenzwert von 0,22 mg/l und schreibt vor, dass nur speziell geschulte Organe der Straßenaufsicht die Geräte benutzen dürfen. Sie trat am 15. Dezember 2005 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Das Gerät AlcoQuant 6020 von EnviteC‑Wismar GmbH wird als das einzige zulässige Atemalkohol‑Vortestgerät festgelegt.
  • Der Grenzwert, ab dem ein Verdacht auf Alkoholbeeinträchtigung angenommen wird, liegt bei 0,22 mg/l.
Dokumente (PDFs)
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Prokop Liese




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