Bundesministerium für Inneres12/12/2005XXII
Verkehr
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt das AlcoQuant 6020 als einzig zulässiges Atemalkohol‑Vortestgerät fest, bestimmt einen Grenzwert von 0,22 mg/l und schreibt vor, dass nur speziell geschulte Organe der Straßenaufsicht die Geräte benutzen dürfen. Sie trat am 15. Dezember 2005 in Kraft.Schwerpunkte
- Das Gerät AlcoQuant 6020 von EnviteC‑Wismar GmbH wird als das einzige zulässige Atemalkohol‑Vortestgerät festgelegt.
- Der Grenzwert, ab dem ein Verdacht auf Alkoholbeeinträchtigung angenommen wird, liegt bei 0,22 mg/l.
Dokumente (PDFs)
