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Änderung der Zollrechts‑Durchführungsverordnung 2005
Verordnung vom 12.12.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 12. Dezember 2005 ergänzt die Zollrechts‑Durchführungsverordnung um neue Zollstellen in Eisenstadt und verschiebt ein Fristdatum von Ende 2005 auf Ende März 2006.
Bundesministerium für Finanzen12/12/2005XXII
Finanzwesen
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 12. Dezember 2005 ergänzt die Zollrechts‑Durchführungsverordnung um neue Zollstellen in Eisenstadt und verschiebt ein Fristdatum von Ende 2005 auf Ende März 2006.

Schwerpunkte

  • Im Bereich des Zollamtes Eisenstadt wird die Ziffer 3 ergänzt und nennt die beiden Zollstellen Heiligenkreuz und Nickelsdorf.
  • Der im ersten Satz von § 30 Abs. 3 genannte Stichtag wird von 31. 12. 2005 auf 31. 3. 2006 verschoben.
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