Bundesministerium für Finanzen12/12/2005XXII
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 12. Dezember 2005 ergänzt die Zollrechts‑Durchführungsverordnung um neue Zollstellen in Eisenstadt und verschiebt ein Fristdatum von Ende 2005 auf Ende März 2006.Schwerpunkte
- Im Bereich des Zollamtes Eisenstadt wird die Ziffer 3 ergänzt und nennt die beiden Zollstellen Heiligenkreuz und Nickelsdorf.
- Der im ersten Satz von § 30 Abs. 3 genannte Stichtag wird von 31. 12. 2005 auf 31. 3. 2006 verschoben.
Dokumente (PDFs)
