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Änderung der Zollrechts‑Durchführungsverordnung 2005 Verordnung vom 12/12/2005
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Bundesministerium für Finanzen12/12/2005XXII
Finanzwesen
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 12. Dezember 2005 ergänzt die Zollrechts‑Durchführungsverordnung um neue Zollstellen in Eisenstadt und verschiebt ein Fristdatum von Ende 2005 auf Ende März 2006.

Schwerpunkte

  • Im Bereich des Zollamtes Eisenstadt wird die Ziffer 3 ergänzt und nennt die beiden Zollstellen Heiligenkreuz und Nickelsdorf.
  • Der im ersten Satz von § 30 Abs. 3 genannte Stichtag wird von 31. 12. 2005 auf 31. 3. 2006 verschoben.
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Grasser Karl-Heinz, Mag.




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