Butterabsatz‑Verordnung – Regelungen für Absatz und Beihilfen von Butter, Rahm und Butterfett
Verordnung vom 13.12.2005Zusammenfassung
Die Butterabsatz‑Verordnung regelt die Produktion, Verarbeitung, Lagerung und den Verkauf von Rahm, Butter und Butterfett sowie die Gewährung von staatlichen Beihilfen. Sie legt Zuständigkeiten, Zulassungsbedingungen, Melde- und Aufzeichnungspflichten sowie Sanktionen bei Verstößen fest.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft12/13/2005XXII
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Zusammenfassung
Die Butterabsatz‑Verordnung regelt die Produktion, Verarbeitung, Lagerung und den Verkauf von Rahm, Butter und Butterfett sowie die Gewährung von staatlichen Beihilfen. Sie legt Zuständigkeiten, Zulassungsbedingungen, Melde- und Aufzeichnungspflichten sowie Sanktionen bei Verstößen fest.Schwerpunkte
- Die Marktordnungsstelle AMA ist für die Vollziehung der Verordnung und die Kontrolle aller Beteiligten zuständig.
- Hersteller und Verarbeiter erhalten ihre Zulassung nach Antrag bei der AMA, wobei ein Lageplan, Betriebsbeschreibung und kaufmännische Buchführung verlangt werden.
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