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Butterabsatz‑Verordnung – Regelungen für Absatz und Beihilfen von Butter, Rahm und Butterfett Verordnung vom 12/13/2005
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Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft12/13/2005XXII
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Zusammenfassung

Die Butterabsatz‑Verordnung regelt die Produktion, Verarbeitung, Lagerung und den Verkauf von Rahm, Butter und Butterfett sowie die Gewährung von staatlichen Beihilfen. Sie legt Zuständigkeiten, Zulassungsbedingungen, Melde- und Aufzeichnungspflichten sowie Sanktionen bei Verstößen fest.

Schwerpunkte

  • Die Marktordnungsstelle AMA ist für die Vollziehung der Verordnung und die Kontrolle aller Beteiligten zuständig.
  • Hersteller und Verarbeiter erhalten ihre Zulassung nach Antrag bei der AMA, wobei ein Lageplan, Betriebsbeschreibung und kaufmännische Buchführung verlangt werden.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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