Änderung der Psychotropenverordnung – strengere Ein‑/Ausfuhr‑Regeln & neue EU‑Probenstelle Verordnung vom 12/13/2005
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen12/13/2005XXII
Gesundheit
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung verschärft die Ein‑ und Ausfuhr von psychotropen Stoffen, führt neue Kennzeichnungspflichten ein und regelt das vereinfachte Verfahren für das UN‑Suchtstofflabor sowie die EU‑weite Probenübermittlung.Schwerpunkte
- Die Ein‑ und Ausfuhr von psychotropen Stoffen ist nur mit einer Bewilligung des Bundesministers für Gesundheit und Frauen erlaubt; die Durchfuhr ist nur zulässig, wenn das Versandland eine Ausfuhrbewilligung erteilt hat.
- Für Zubereitungen und Bulkware müssen künftig Angaben zu Zulassungsnummer, Packungsgröße bzw. Stückzahl, Nettogewicht und Gehalt an psychotropen Stoffen gemacht werden.
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