Änderung der Psychotropenverordnung – strengere Ein‑/Ausfuhr‑Regeln & neue EU‑Probenstelle
Verordnung vom 13.12.2005Zusammenfassung
Die Verordnung verschärft die Ein‑ und Ausfuhr von psychotropen Stoffen, führt neue Kennzeichnungspflichten ein und regelt das vereinfachte Verfahren für das UN‑Suchtstofflabor sowie die EU‑weite Probenübermittlung.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen12/13/2005XXII
Gesundheit
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung verschärft die Ein‑ und Ausfuhr von psychotropen Stoffen, führt neue Kennzeichnungspflichten ein und regelt das vereinfachte Verfahren für das UN‑Suchtstofflabor sowie die EU‑weite Probenübermittlung.Schwerpunkte
- Die Ein‑ und Ausfuhr von psychotropen Stoffen ist nur mit einer Bewilligung des Bundesministers für Gesundheit und Frauen erlaubt; die Durchfuhr ist nur zulässig, wenn das Versandland eine Ausfuhrbewilligung erteilt hat.
- Für Zubereitungen und Bulkware müssen künftig Angaben zu Zulassungsnummer, Packungsgröße bzw. Stückzahl, Nettogewicht und Gehalt an psychotropen Stoffen gemacht werden.
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