Ergänzung des Grenzwerts für Zolpidem in der Psychotropen‑Grenzmengenverordnung
Verordnung vom 17.02.2005Zusammenfassung
Die Psychotropen‑Grenzmengenverordnung wird geändert: Im Anhang Punkt 2 wird ein neuer Grenzwert von 4,0 Einheiten für Zolpidem eingeführt.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen2/17/2005XXII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Psychotropen‑Grenzmengenverordnung wird geändert: Im Anhang Punkt 2 wird ein neuer Grenzwert von 4,0 Einheiten für Zolpidem eingeführt.Schwerpunkte
- Auf Basis von § 31 Abs. 3 Suchtmittelgesetz wird die Psychotropen‑Grenzmengenverordnung geändert.
- Im Anhang, Punkt 2 der PGV, wird nach dem Eintrag „Vinylbital 60,0“ ein neuer Grenzwert von 4,0 Einheiten für das Medikament Zolpidem eingefügt.
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