<!--[-->Ergänzung des Grenzwerts für Zolpidem in der Psychotropen‑Grenzmengenverordnung<!--]-->
Ergänzung des Grenzwerts für Zolpidem in der Psychotropen‑Grenzmengenverordnung Verordnung vom 2/17/2005
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Bundesministerium für Gesundheit und Frauen2/17/2005XXII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die PsychotropenGrenzmengenverordnung wird geändert: Im Anhang Punkt 2 wird ein neuer Grenzwert von 4,0 Einheiten für Zolpidem eingeführt.

Schwerpunkte

  • Auf Basis von § 31 Abs. 3 Suchtmittelgesetz wird die PsychotropenGrenzmengenverordnung geändert.
  • Im Anhang, Punkt 2 der PGV, wird nach dem Eintrag „Vinylbital 60,0“ ein neuer Grenzwert von 4,0 Einheiten für das Medikament Zolpidem eingefügt.
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Rauch-Kallat Maria

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