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Änderung der Suchtgiftverordnung 2005
Verordnung vom 13.12.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung 410/2005 ändert die österreichische Suchtgiftverordnung: Sie fügt einen Hinweis für Substitutionsbehandlung hinzu, verschärft Ein‑ und Ausfuhrbestimmungen, richtet ein vereinfachtes Verfahren für das UN‑Suchtstofflabor ein, etabliert das Bundeskriminalamt als Kontaktstelle für den EU‑Proben­austausch und lässt alte Formblätter zum Jahresende 2005 verfallen.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen12/13/2005XXII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung 410/2005 ändert die österreichische Suchtgiftverordnung: Sie fügt einen Hinweis für Substitutionsbehandlung hinzu, verschärft Ein‑ und Ausfuhrbestimmungen, richtet ein vereinfachtes Verfahren für das UN‑Suchtstofflabor ein, etabliert das Bundeskriminalamt als Kontaktstelle für den EU‑Proben­austausch und lässt alte Formblätter zum Jahresende 2005 verfallen.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Vermerk „zur Substitutionsbehandlung“ muss bei bestimmten Suchtgift‑Verschreibungen angegeben werden.
  • Ein‑ und Ausfuhr von Suchtgiften ist nur mit einer Bewilligung des Bundesministers für Gesundheit und Frauen erlaubt; die Durchfuhr ist nur zulässig, wenn das Exportland ebenfalls eine Bewilligung erteilt hat.
Dokumente (PDFs)
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Rauch-Kallat Maria

ÖVP


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