Staatendokumentationsbeirat‑Verordnung – Beratungsgremium für Asyl‑Dokumentation
Verordnung vom 13.12.2005Zusammenfassung
Die Verordnung von 2005 richtet einen Staatendokumentations‑Beirat ein, der den Direktor des Bundesasylamtes bei der Sammlung und Analyse von Asyl‑Daten berät. Der Beirat besteht aus fünf‑jährigen Mitgliedern, kann Empfehlungen zu Dokumentationsmethoden, Aktualisierung und Zusammenarbeit geben und fasst Entscheidungen per einfacher Mehrheit.Bundesministerium für Inneres12/13/2005XXII
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Zusammenfassung
Die Verordnung von 2005 richtet einen Staatendokumentations‑Beirat ein, der den Direktor des Bundesasylamtes bei der Sammlung und Analyse von Asyl‑Daten berät. Der Beirat besteht aus fünf‑jährigen Mitgliedern, kann Empfehlungen zu Dokumentationsmethoden, Aktualisierung und Zusammenarbeit geben und fasst Entscheidungen per einfacher Mehrheit.Schwerpunkte
- Der Beirat berät den Direktor des Bundesasylamtes bei der Sammlung, Bewertung und Analyse von Asyl‑Daten.
- Mitglieder des Beirats werden für fünf Jahre ernannt, können aber bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen abberufen werden; sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
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