Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur12/13/2005XXII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2005 passt die Schulleiter‑Zulagen an, indem sie Tabellenzeilen für Kärnten aktualisiert, die Bundesanstalt für Leibeserziehung der Dienstzulagengruppe II zuordnet und das Inkrafttreten am 1. September 2005 festlegt.Schwerpunkte
- Die Kopfzeile und die Zeilen für das Pädagogische Institut des Bundes für Kärnten werden in der Tabelle von § 2 Abs. 3 aktualisiert.
- Die Bundesanstalt für Leibeserziehung in Linz wird der Dienstzulagengruppe II zugeordnet.
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