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Schleusenaufsichts‑Verordnung – Pflichten und Befugnisse der Aufsichtspersonen Verordnung vom 12/15/2005
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Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie12/15/2005XXII
Wasser
Verkehr
öffentliche Sicherheit

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die Aufgaben der Schleusenaufsicht an den Donau‑Schleusen, legt Melde‑ und Kontrollpflichten fest und gibt Befugnisse zur Erteilung von Anordnungen für die Schifffahrtssicherheit.

Schwerpunkte

  • Bei Verdacht auf technische Mängel an Fahrzeugen muss die Aufsicht unverzüglich die Schifffahrtsaufsicht informieren.
  • Bei dringendem Verdacht dürfen die Aufsichtspersonen Schiffsunterlagen prüfen, Daten von Besatzungsmitgliedern aufnehmen und die Einhaltung von Mindestbesatzung sowie Ruhezeiten kontrollieren.
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Gorbach Hubert




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