<!--[-->Änderung der VOC‑Anlagen‑Verordnung (VAV) – Ausnahmen, Verweis‑Korrektur und EU‑Umsetzung<!--]-->
Änderung der VOC‑Anlagen‑Verordnung (VAV) – Ausnahmen, Verweis‑Korrektur und EU‑Umsetzung
Verordnung vom 18.02.2005

Zusammenfassung

Die 42. Verordnung vom 18. Februar 2005 ändert die VOC‑Anlagen‑Verordnung: Sie fügt eine Ausnahme für bestimmte Anlagen ein, korrigiert einen Verweis in Anhang 2 und ergänzt § 15 um die Umsetzung einer EU‑Richtlinie.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit2/18/2005XXII
Umwelt

Zusammenfassung

Die 42. Verordnung vom 18. Februar 2005 ändert die VOC‑Anlagen‑Verordnung: Sie fügt eine Ausnahme für bestimmte Anlagen ein, korrigiert einen Verweis in Anhang 2 und ergänzt § 15 um die Umsetzung einer EU‑Richtlinie.

Schwerpunkte

  • In § 7 Abs. 1 wird ein neuer Satz eingefügt, der besagt, dass die Regelung nicht für VOC‑Anlagen gilt, in denen Tätigkeiten nach Anhang 1 Z 3 lit. a durchgeführt werden.
  • In Anhang 2 Z 5 wird der Verweis von § 3 Abs. 6 auf § 3 Abs. 7 geändert, um die richtige Rechtsgrundlage zu nutzen.
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Bartenstein Martin, Dr.

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