Maßnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel
Verordnung vom 16.12.2005Zusammenfassung
Die Verordnung verpflichtet alle Geflügelhalter, ihre Bestände innerhalb einer Woche zu melden und legt in Risikogebieten strenge Trennungs‑ und Zäunungsauflagen fest, um die Einschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel zu verhindern.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen12/16/2005XXII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung verpflichtet alle Geflügelhalter, ihre Bestände innerhalb einer Woche zu melden und legt in Risikogebieten strenge Trennungs‑ und Zäunungsauflagen fest, um die Einschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel zu verhindern.Schwerpunkte
- Alle Geflügel‑ und Vogelhalter müssen ihre Bestände innerhalb einer Woche nach Aufnahme der Haltung bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde melden, entweder schriftlich oder über ein Online‑Formular.
- Veranstaltungen, bei denen Vögel gezeigt, gehandelt oder getauscht werden (Märkte, Ausstellungen, Wettkämpfe), müssen mindestens eine Woche vorher mit Angabe von Ort, Zeit und Art der Vögel gemeldet werden.
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