Änderung der Regelungen zur Ein‑ und Durchfuhr von Vögeln (Avian‑Influenza‑Schutz)
Verordnung vom 16.12.2005Zusammenfassung
Die Verordnung verschärft die Ein‑ und Durchfuhr von Vögeln aus Drittstaaten, indem sie neue Nachweispflichten zur Verhinderung von aviärer Influenza einführt, Ausnahmen für bestimmte Länder festlegt und bis zum 31.01.2006 gilt.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen12/16/2005XXII
Gesundheit
Tierschutz
Zusammenfassung
Die Verordnung verschärft die Ein‑ und Durchfuhr von Vögeln aus Drittstaaten, indem sie neue Nachweispflichten zur Verhinderung von aviärer Influenza einführt, Ausnahmen für bestimmte Länder festlegt und bis zum 31.01.2006 gilt.Schwerpunkte
- Für Vögel, die aus Drittstaaten nach Österreich gebracht werden, müssen die Besitzer Nachweise erbringen, dass die Vorgaben der EU‑Entscheidungen 2005/759/EG und 2005/862/EG (Schutzmaßnahmen gegen aviäre Influenza) erfüllt sind.
- Die Beschränkungen gelten nicht für Vögel, die aus Andorra, den Färöer Inseln, Grönland, Island, Liechtenstein, Norwegen, San Marino, der Schweiz oder dem Vatikanstaat nach Österreich gebracht werden.
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