<!--[-->Änderung der Regelungen zur Ein‑ und Durchfuhr von Vögeln (Avian‑Influenza‑Schutz)<!--]-->
Änderung der Regelungen zur Ein‑ und Durchfuhr von Vögeln (Avian‑Influenza‑Schutz) Verordnung vom 12/16/2005
parlament.gv.at favicon
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen12/16/2005XXII
Gesundheit
Tierschutz

Zusammenfassung

Die Verordnung verschärft die Ein‑ und Durchfuhr von Vögeln aus Drittstaaten, indem sie neue Nachweispflichten zur Verhinderung von aviärer Influenza einführt, Ausnahmen für bestimmte Länder festlegt und bis zum 31.01.2006 gilt.

Schwerpunkte

  • Für Vögel, die aus Drittstaaten nach Österreich gebracht werden, müssen die Besitzer Nachweise erbringen, dass die Vorgaben der EU‑Entscheidungen 2005/759/EG und 2005/862/EG (Schutzmaßnahmen gegen aviäre Influenza) erfüllt sind.
  • Die Beschränkungen gelten nicht für Vögel, die aus Andorra, den Färöer Inseln, Grönland, Island, Liechtenstein, Norwegen, San Marino, der Schweiz oder dem Vatikanstaat nach Österreich gebracht werden.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Rauch-Kallat Maria

Rauch-Kallat Maria

ÖVP


Bundeswahlvorschlag



somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.