<!--[-->Änderung der Verordnung für die Justizanstalt St. Pölten<!--]-->
Änderung der Verordnung für die Justizanstalt St. Pölten
Verordnung vom 20.12.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2005 ändert die Regelung zur Justizanstalt St. Pölten, damit die Flexibilisierungsklausel wirksam wird und definiert Ziele, Aufgaben sowie ein Budget von rund 5 Mio. € jährlich.
Bundesministerium für Justiz12/20/2005XXII
Gerichtswesen

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2005 ändert die Regelung zur Justizanstalt St. Pölten, damit die Flexibilisierungsklausel wirksam wird und definiert Ziele, Aufgaben sowie ein Budget von rund 5 Mio. € jährlich.

Schwerpunkte

  • Die Anstalt führt Strafvollzug für männliche Insassen mit maximal 18 Monaten Haftzeit und für jugendliche männliche Insassen mit maximal 6 Monaten durch.
  • Die Verordnung wird auf Grundlage der §§ 17a und 17b des Bundeshaushaltsgesetzes erlassen, um die Flexibilisierungsklausel in der Justizanstalt zu verankern.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Gastinger Karin, Mag. © Parlamentsdirektion

Gastinger Karin, Mag.

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.