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Änderung der Verordnung für die Justizanstalt St. Pölten Verordnung vom 12/20/2005
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Bundesministerium für Justiz12/20/2005XXII
Gerichtswesen

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2005 ändert die Regelung zur Justizanstalt St. Pölten, damit die Flexibilisierungsklausel wirksam wird und definiert Ziele, Aufgaben sowie ein Budget von rund 5 Mio. € jährlich.

Schwerpunkte

  • Die Anstalt führt Strafvollzug für männliche Insassen mit maximal 18 Monaten Haftzeit und für jugendliche männliche Insassen mit maximal 6 Monaten durch.
  • Die Verordnung wird auf Grundlage der §§ 17a und 17b des Bundeshaushaltsgesetzes erlassen, um die Flexibilisierungsklausel in der Justizanstalt zu verankern.
Dokumente (PDFs)
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Gastinger Karin, Mag.




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