Änderung der Verordnung zur Organisation und Finanzierung der Justizanstalt Leoben
Verordnung vom 20.12.2005Zusammenfassung
Die Verordnung 430/2005 ändert die Regelungen für die Justizanstalt Leoben, legt strategische Ziele, Vollzugsaufgaben und ein detailliertes Finanz- und Personalbudget fest.Bundesministerium für Justiz12/20/2005XXII
Gerichtswesen
Zusammenfassung
Die Verordnung 430/2005 ändert die Regelungen für die Justizanstalt Leoben, legt strategische Ziele, Vollzugsaufgaben und ein detailliertes Finanz- und Personalbudget fest.Schwerpunkte
- Die Verordnung wird im Einvernehmen mit dem Finanzminister geändert, um die Flexibilisierungsklausel für die Justizanstalt Leoben anzuwenden.
- Die Anstaltsorganisation wird nach § 2 der Sprengelverordnung strukturiert, wobei die Vollzugsaufgaben klar definiert sind.
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