Verordnung zur Bezeichnung von Lehrgängen und akademischen Graden am Joseph Schumpeter Institut Wels Verordnung vom 12/20/2005
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur12/20/2005XXII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung ermächtigt das Joseph Schumpeter Institut Wels, vier Weiterbildungsprogramme als „Lehrgang universitären Charakters“ zu führen und definiert für deren Absolvent*innen spezifische akademische Titel. Zusätzlich wird für den MBA‑Studiengang der akademische Grad „Master of Business Administration" (MBA) eingeführt; die Regelungen gelten vom 1. Februar 2006 bis zum 31. Dezember 2010.Schwerpunkte
- Das Joseph Schumpeter Institut Wels darf den Lehrgang „Betriebsorganisation“ als Lehrgang universitären Charakters bezeichnen und seinen Absolvent*innen die Titel „Akademische Betriebsorganisatorin" bzw. "Akademischer Betriebsorganisator" verleihen.
- Für den Lehrgang „Finanzcoaching" wird die Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters" festgeschrieben und die Titel „Akademische Finanz‑ und Vermögensberaterin" bzw. "Akademischer Finanz‑ und Vermögensberater" zugewiesen.
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