Verordnung zur Bezeichnung von Lehrgängen und akademischen Graden am Joseph Schumpeter Institut Wels
Verordnung vom 20.12.2005Zusammenfassung
Die Verordnung ermächtigt das Joseph Schumpeter Institut Wels, vier Weiterbildungsprogramme als „Lehrgang universitären Charakters“ zu führen und definiert für deren Absolvent*innen spezifische akademische Titel. Zusätzlich wird für den MBA‑Studiengang der akademische Grad „Master of Business Administration" (MBA) eingeführt; die Regelungen gelten vom 1. Februar 2006 bis zum 31. Dezember 2010.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur12/20/2005XXII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung ermächtigt das Joseph Schumpeter Institut Wels, vier Weiterbildungsprogramme als „Lehrgang universitären Charakters“ zu führen und definiert für deren Absolvent*innen spezifische akademische Titel. Zusätzlich wird für den MBA‑Studiengang der akademische Grad „Master of Business Administration" (MBA) eingeführt; die Regelungen gelten vom 1. Februar 2006 bis zum 31. Dezember 2010.Schwerpunkte
- Das Joseph Schumpeter Institut Wels darf den Lehrgang „Betriebsorganisation“ als Lehrgang universitären Charakters bezeichnen und seinen Absolvent*innen die Titel „Akademische Betriebsorganisatorin" bzw. "Akademischer Betriebsorganisator" verleihen.
- Für den Lehrgang „Finanzcoaching" wird die Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters" festgeschrieben und die Titel „Akademische Finanz‑ und Vermögensberaterin" bzw. "Akademischer Finanz‑ und Vermögensberater" zugewiesen.
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