Bundesministerium für Gesundheit und Frauen12/20/2005XXII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung 433/2005 ändert die österreichische Arzneitaxe, legt neue Preisansätze für zahlreiche Arzneimittel fest und bestimmt das Inkrafttreten von Anlage B zum 1. Jänner 2006.Schwerpunkte
- Die Verordnung stützt sich auf § 7 des Apothekengesetzes und ergänzt § 11 Abs. 28 um einen neuen Absatz 29, der das Inkrafttreten von Anlage B regelt.
- Anlage B enthält neue Preisansätze für rund 200 Arzneimittel; die Preise werden in Gramm und Cent angegeben.
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