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Änderung der Arzneitaxe – neue Preisansätze ab 01.01.2006 Verordnung vom 12/20/2005
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Bundesministerium für Gesundheit und Frauen12/20/2005XXII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung 433/2005 ändert die österreichische Arzneitaxe, legt neue Preisansätze für zahlreiche Arzneimittel fest und bestimmt das Inkrafttreten von Anlage B zum 1. Jänner 2006.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung stützt sich auf § 7 des Apothekengesetzes und ergänzt § 11 Abs. 28 um einen neuen Absatz 29, der das Inkrafttreten von Anlage B regelt.
  • Anlage B enthält neue Preisansätze für rund 200 Arzneimittel; die Preise werden in Gramm und Cent angegeben.
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Rauch-Kallat Maria

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