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Qualitäts‑ und Sicherheitsvorgaben für öffentliche Apotheken (2006)
Verordnung vom 20.12.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einheitliche Qualitäts‑ und Sicherheitsstandards für öffentliche Apotheken und Anstaltsapotheken fest und trat am 1. Jänner 2006 in Kraft.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen12/20/2005XXII
Pharmazie
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einheitliche Qualitäts‑ und Sicherheitsstandards für öffentliche Apotheken und Anstaltsapotheken fest und trat am 1. Jänner 2006 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für öffentliche Apotheken und Anstaltsapotheken, ausgenommen Betriebe, die ausschließlich Arzneimittel zur unmittelbaren Abgabe oder reine Lagerhaltung betreiben.
  • Ein pharmazeutisches Qualitätssicherungssystem muss betrieben werden; es umfasst Selbstinspektionen, qualifiziertes Personal und eine unabhängige Leitung durch eine sachkundige Person.
Dokumente (PDFs)
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Rauch-Kallat Maria

ÖVP


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