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Qualitäts‑ und Sicherheitsvorgaben für öffentliche Apotheken (2006) Verordnung vom 12/20/2005
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Bundesministerium für Gesundheit und Frauen12/20/2005XXII
Pharmazie
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einheitliche Qualitäts‑ und Sicherheitsstandards für öffentliche Apotheken und Anstaltsapotheken fest und trat am 1. Jänner 2006 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für öffentliche Apotheken und Anstaltsapotheken, ausgenommen Betriebe, die ausschließlich Arzneimittel zur unmittelbaren Abgabe oder reine Lagerhaltung betreiben.
  • Ein pharmazeutisches Qualitätssicherungssystem muss betrieben werden; es umfasst Selbstinspektionen, qualifiziertes Personal und eine unabhängige Leitung durch eine sachkundige Person.
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Rauch-Kallat Maria

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