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Änderung der Anhalteordnung – neue Rechte, offene Stationen und Sicherheitsmaßnahmen Verordnung vom 12/22/2005
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Bundesministerium für Inneres12/22/2005XXII
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung 439/2005 ändert die Anhalteordnung, fügt neue Definitionen, offene Stationen, besondere Sicherheitsmaßnahmen und erweiterte Rechte für Angehaltene ein. Sie tritt am 1. Jänner 2006 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Abschnitt (§ 1a) definiert zentrale Begriffe wie Vollzugsbehörde, Polizeiinspektion, Haftraum und Schubhaft‑Betreuung.
  • Die Verordnung schafft offene Stationen, in denen Angehaltene in weniger restriktiven Bereichen wohnen können, sofern keine besonderen Gefahren vorliegen.
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Prokop Liese




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