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Aufwertung der Sozialversicherungsbeiträge für 2006
Verordnung vom 23.12.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für 2006 neue Beitragssätze im Bauern‑Sozialversicherungsgesetz und neue Beitragsgrenzen im Beamten‑Kranken‑ und Unfallversicherungsgesetz fest.
Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz12/23/2005XXII
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für 2006 neue Beitragssätze im Bauern‑Sozialversicherungsgesetz und neue Beitragsgrenzen im Beamten‑Kranken‑ und Unfallversicherungsgesetz fest.

Schwerpunkte

  • Die Hundertsätze nach § 23 Abs. 2 BSVG werden für das Kalenderjahr 2006 neu festgelegt.
  • Ab dem 1. Jänner 2006 wird die monatliche Mindestbeitragsgrundlage auf 562,50 € und die Höchstbeitragsgrundlage auf 3 750,00 € festgesetzt.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Haubner Ursula © Parlamentsdirektion

Haubner Ursula

BZÖ


4 - Oberösterreich



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