Zusammenfassung
Die Verordnung legt für 2006 neue Beitragssätze im Bauern‑Sozialversicherungsgesetz und neue Beitragsgrenzen im Beamten‑Kranken‑ und Unfallversicherungsgesetz fest.Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz12/23/2005XXII
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für 2006 neue Beitragssätze im Bauern‑Sozialversicherungsgesetz und neue Beitragsgrenzen im Beamten‑Kranken‑ und Unfallversicherungsgesetz fest.Schwerpunkte
- Die Hundertsätze nach § 23 Abs. 2 BSVG werden für das Kalenderjahr 2006 neu festgelegt.
- Ab dem 1. Jänner 2006 wird die monatliche Mindestbeitragsgrundlage auf 562,50 € und die Höchstbeitragsgrundlage auf 3 750,00 € festgesetzt.
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