<!--[-->Änderung der Fristen und Zuständigkeit für Prämienerstattungen bei Zukunftsvorsorge<!--]-->
Änderung der Fristen und Zuständigkeit für Prämienerstattungen bei Zukunftsvorsorge
Verordnung vom 23.02.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung 45/2005 legt neue Fristen und Zuständigkeiten für die Beantragung von Prämienerstattungen im Rahmen der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge fest.
Bundesministerium für Finanzen2/23/2005XXII
Finanzwesen
Altersversorgungssystem

Zusammenfassung

Die Verordnung 45/2005 legt neue Fristen und Zuständigkeiten für die Beantragung von Prämienerstattungen im Rahmen der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge fest.

Schwerpunkte

  • Der Rechtsträger muss jedes Jahr bis spätestens Ende Februar des Folgejahres, basierend auf den eingereichten Steuererklärungen, einen Antrag auf Prämienerstattung beim Finanzamt Wien 1/23 stellen; eine einmalige Korrekturmeldung ist bis zum 30. Juni zulässig und bezieht sich nur auf bereits im Antrag berücksichtigte Erklärungen.
  • Die bisherige Zuständigkeit der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland wird zugunsten des Finanzamts Wien 1/23 aufgehoben.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Grasser Karl-Heinz, Mag. © Parlamentsdirektion

Grasser Karl-Heinz, Mag.

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.