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Änderung der Fristen und Zuständigkeit für Prämienerstattungen bei Zukunftsvorsorge Verordnung vom 2/23/2005
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Bundesministerium für Finanzen2/23/2005XXII
Finanzwesen
Altersversorgungssystem

Zusammenfassung

Die Verordnung 45/2005 legt neue Fristen und Zuständigkeiten für die Beantragung von Prämienerstattungen im Rahmen der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge fest.

Schwerpunkte

  • Der Rechtsträger muss jedes Jahr bis spätestens Ende Februar des Folgejahres, basierend auf den eingereichten Steuererklärungen, einen Antrag auf Prämienerstattung beim Finanzamt Wien 1/23 stellen; eine einmalige Korrekturmeldung ist bis zum 30. Juni zulässig und bezieht sich nur auf bereits im Antrag berücksichtigte Erklärungen.
  • Die bisherige Zuständigkeit der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland wird zugunsten des Finanzamts Wien 1/23 aufgehoben.
Dokumente (PDFs)
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Grasser Karl-Heinz, Mag.




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