Änderung der Fristen und Zuständigkeit für Prämienerstattungen bei Zukunftsvorsorge
Verordnung vom 23.02.2005Zusammenfassung
Die Verordnung 45/2005 legt neue Fristen und Zuständigkeiten für die Beantragung von Prämienerstattungen im Rahmen der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge fest.Bundesministerium für Finanzen2/23/2005XXII
Finanzwesen
Altersversorgungssystem
Zusammenfassung
Die Verordnung 45/2005 legt neue Fristen und Zuständigkeiten für die Beantragung von Prämienerstattungen im Rahmen der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge fest.Schwerpunkte
- Der Rechtsträger muss jedes Jahr bis spätestens Ende Februar des Folgejahres, basierend auf den eingereichten Steuererklärungen, einen Antrag auf Prämienerstattung beim Finanzamt Wien 1/23 stellen; eine einmalige Korrekturmeldung ist bis zum 30. Juni zulässig und bezieht sich nur auf bereits im Antrag berücksichtigte Erklärungen.
- Die bisherige Zuständigkeit der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland wird zugunsten des Finanzamts Wien 1/23 aufgehoben.
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