<!--[-->Durchführungsverordnung zum Fremdenpolizeigesetz 2005 – Visa‑ und Passregelungen<!--]-->
Durchführungsverordnung zum Fremdenpolizeigesetz 2005 – Visa‑ und Passregelungen Verordnung vom 12/27/2005
parlament.gv.at favicon
Bundesministerium für Inneres12/27/2005XXII
Verwaltungsorganisation
Grenz- und Einwanderungsrecht

Zusammenfassung

Die Durchführungsverordnung zum Fremdenpolizeigesetz 2005 regelt, an welchen Grenzstellen Visa ausgestellt werden dürfen, erleichtert den Grenzübertritt von EU‑Schulgruppen ohne Pass und definiert Transitvisa‑Pflichten sowie Ausnahmen für Diplomaten und Hilfspersonal.

Schwerpunkte

  • Die zuständigen Behörden dürfen Visa an den in der Verordnung aufgelisteten Grenzübergangsstellen erteilen.
  • Schülergruppen aus anderen EU‑Mitgliedstaaten benötigen für Kurzaufenthalte oder Durchreisen keinen Reisepass, wenn sie von einer Lehrkraft begleitet werden und die erforderlichen Nachweise vorlegen.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Prokop Liese

Prokop Liese




somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.