Zusammenfassung
Die Verordnung 2005 ändert die INVEKOS‑Umsetzungs‑Verordnung: Sie legt neue Kontrollzuständigkeiten für 2006 fest, definiert Flächen mit mehrjährigen Kulturen, regelt Anhang von Identifizierungsnachweisen, setzt eine 10‑Euro‑Grenze für Beihilfen und erweitert Meldepflichten an die AMA.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft12/28/2005XXII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung 2005 ändert die INVEKOS‑Umsetzungs‑Verordnung: Sie legt neue Kontrollzuständigkeiten für 2006 fest, definiert Flächen mit mehrjährigen Kulturen, regelt Anhang von Identifizierungsnachweisen, setzt eine 10‑Euro‑Grenze für Beihilfen und erweitert Meldepflichten an die AMA.Schwerpunkte
- Für das Jahr 2006 werden neue Zuständigkeiten für die Kontrolle der Grundanforderungen (Anhang III) festgelegt.
- Ein neuer Buchstabe n definiert Flächen mit mehrjährigen Kulturen und anderen Dauerkulturen als Hopfen.
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