Bundesministerium für Landesverteidigung12/28/2005XXII
Verwaltungsrecht
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2005 ergänzt und präzisiert die Regelungen zu militärischen Dienstgraden, führt neue Bezeichnungen ein und legt eine Übergangsregelung für den Dienstgrad "Brigadier" fest. Inkrafttreten ist am 2. Jänner 2006, die Übergangsbestimmung gilt bis zum 1. Jänner 2007.Schwerpunkte
- Die Zitierung in der Promulgationsklausel wird von "BGBl. I Nr. 130/2003" auf "BGBl. I Nr. 80/2005" geändert.
- Im § 2 wird die neue Ziffer 2a eingefügt, die den "Kommandanten des Streitkräfteführungskommandos" definiert.
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