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Änderung der Verordnung über das Führen militärischer Dienstgrade (2005)
Verordnung vom 28.12.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2005 ergänzt und präzisiert die Regelungen zu militärischen Dienstgraden, führt neue Bezeichnungen ein und legt eine Übergangsregelung für den Dienstgrad "Brigadier" fest. Inkrafttreten ist am 2. Jänner 2006, die Übergangsbestimmung gilt bis zum 1. Jänner 2007.
Bundesministerium für Landesverteidigung12/28/2005XXII
Verwaltungsrecht
Verwaltungsorganisation

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2005 ergänzt und präzisiert die Regelungen zu militärischen Dienstgraden, führt neue Bezeichnungen ein und legt eine Übergangsregelung für den Dienstgrad "Brigadier" fest. Inkrafttreten ist am 2. Jänner 2006, die Übergangsbestimmung gilt bis zum 1. Jänner 2007.

Schwerpunkte

  • Die Zitierung in der Promulgationsklausel wird von "BGBl. I Nr. 130/2003" auf "BGBl. I Nr. 80/2005" geändert.
  • Im § 2 wird die neue Ziffer 2a eingefügt, die den "Kommandanten des Streitkräfteführungskommandos" definiert.
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Platter Günther

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