Änderung der Fristen und Zuständigkeit bei Prämienerstattung für die Pensionsvorsorge Verordnung vom 2/23/2005
Bundesministerium für Finanzen2/23/2005XXII
Altersversorgungssystem
Zusammenfassung
Die Verordnung legt neue Fristen und Zuständigkeiten für Anträge auf Prämienerstattung im Rahmen der prämienbegünstigten Pensionsvorsorge fest.Schwerpunkte
- Der Rechtsträger muss jährlich bis Ende Februar des Folgejahres den Antrag auf Prämienerstattung beim Finanzamt Wien 1/23 stellen; Korrekturen sind bis zum 30. Juni möglich.
- Die Zuständigkeit für die Anträge wird von der Finanzlandesdirektion auf das Finanzamt Wien 1/23 verlegt.
Dokumente (PDFs)
