Änderung der Fristen und Zuständigkeit bei Prämienerstattung für die Pensionsvorsorge
Verordnung vom 23.02.2005Zusammenfassung
Die Verordnung legt neue Fristen und Zuständigkeiten für Anträge auf Prämienerstattung im Rahmen der prämienbegünstigten Pensionsvorsorge fest.Bundesministerium für Finanzen2/23/2005XXII
Altersversorgungssystem
Zusammenfassung
Die Verordnung legt neue Fristen und Zuständigkeiten für Anträge auf Prämienerstattung im Rahmen der prämienbegünstigten Pensionsvorsorge fest.Schwerpunkte
- Der Rechtsträger muss jährlich bis Ende Februar des Folgejahres den Antrag auf Prämienerstattung beim Finanzamt Wien 1/23 stellen; Korrekturen sind bis zum 30. Juni möglich.
- Die Zuständigkeit für die Anträge wird von der Finanzlandesdirektion auf das Finanzamt Wien 1/23 verlegt.
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