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Änderung der Fristen und Zuständigkeit bei Prämienerstattung für die Pensionsvorsorge Verordnung vom 2/23/2005
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Bundesministerium für Finanzen2/23/2005XXII
Altersversorgungssystem

Zusammenfassung

Die Verordnung legt neue Fristen und Zuständigkeiten für Anträge auf Prämienerstattung im Rahmen der prämienbegünstigten Pensionsvorsorge fest.

Schwerpunkte

  • Der Rechtsträger muss jährlich bis Ende Februar des Folgejahres den Antrag auf Prämienerstattung beim Finanzamt Wien 1/23 stellen; Korrekturen sind bis zum 30. Juni möglich.
  • Die Zuständigkeit für die Anträge wird von der Finanzlandesdirektion auf das Finanzamt Wien 1/23 verlegt.
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Grasser Karl-Heinz, Mag.




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