Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit12/28/2005XXII
Energie
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2006 eine maximale durchschnittliche Gesamtkostenbelastung von 0,484 Cent/kWh für die Förderung von Ökoenergie (außer Kleinwasserkraft) fest.Schwerpunkte
- Ein neues Maximum für die durchschnittliche Gesamtkostenbelastung der Ökoenergie‑Förderung wird festgelegt.
- Der Höchstwert beträgt 0,484 Cent pro Kilowattstunde und gilt ab dem 1. Jänner 2006.
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