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Höchstgrenze der Kostenbelastung für Ökoenergie‑Förderungen ab 2006
Verordnung vom 28.12.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2006 eine maximale durchschnittliche Gesamtkostenbelastung von 0,484 Cent/kWh für die Förderung von Ökoenergie (außer Kleinwasserkraft) fest.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit12/28/2005XXII
Energie

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2006 eine maximale durchschnittliche Gesamtkostenbelastung von 0,484 Cent/kWh für die Förderung von Ökoenergie (außer Kleinwasserkraft) fest.

Schwerpunkte

  • Ein neues Maximum für die durchschnittliche Gesamtkostenbelastung der Ökoenergie‑Förderung wird festgelegt.
  • Der Höchstwert beträgt 0,484 Cent pro Kilowattstunde und gilt ab dem 1. Jänner 2006.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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