KWK‑Zuschlagsverordnung 2006 – Einführung eines Stromzuschlags von 0,07 Cent/kWh Verordnung vom 12/28/2005
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit12/28/2005XXII
Umwelt
Energie
Zusammenfassung
Die KWK‑Zuschlagsverordnung 2006 legt einen einmaligen Zuschlag von 0,07 Cent/kWh für alle an Endverbraucher abgegebenen Strommengen im Jahr 2006 fest und tritt am 1. Jänner 2006 in Kraft.Schwerpunkte
- Ein KWK‑Zuschlag von 0,07 Cent pro kWh wird für das Kalenderjahr 2006 festgesetzt.
- Der Zuschlag gilt für jede an Endverbraucher abgegebene Strommenge im Jahr 2006.
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