<!--[-->Änderung der Zuständigkeiten und Einführung elektronischer Bescheinigungen für Marktordnungswaren<!--]-->
Änderung der Zuständigkeiten und Einführung elektronischer Bescheinigungen für Marktordnungswaren
Verordnung vom 29.12.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert, wer Lizenzen für Wein und Ethylalkohol erteilen darf, fügt einen EU‑Verweis zu Exporterstattungen hinzu und legt fest, dass die AMA Bescheinigungen elektronisch speichern muss.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft12/29/2005XXII
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert, wer Lizenzen für Wein und Ethylalkohol erteilen darf, fügt einen EU‑Verweis zu Exporterstattungen hinzu und legt fest, dass die AMA Bescheinigungen elektronisch speichern muss.

Schwerpunkte

  • Das Bundesministerium ist für die Erteilung von Lizenzen und Bescheinigungen im Wein‑ und Ethylalkohol‑Bereich zuständig, während die AMA die übrigen Marktbereiche verwaltet.
  • Ein Verweis auf Anhang VI der EU‑Verordnung 1043/2005 wird eingefügt, um Exporterstattungen für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse zu regeln.
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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