Ermächtigung des Leiters der Heeresforstverwaltung Allentsteig zu überplanmäßigen Ausgaben
Verordnung vom 29.12.2005Zusammenfassung
Die Verordnung erlaubt dem Leiter der Heeresforstverwaltung Allentsteig ab 1. Jänner 2006, in jedem Finanzjahr überplanmäßige Ausgaben zu tätigen, sofern sie den Vorgaben der Flexibilisierungsverordnung entsprechen.Bundesministerium für Finanzen12/29/2005XXII
Verteidigung
Zusammenfassung
Die Verordnung erlaubt dem Leiter der Heeresforstverwaltung Allentsteig ab 1. Jänner 2006, in jedem Finanzjahr überplanmäßige Ausgaben zu tätigen, sofern sie den Vorgaben der Flexibilisierungsverordnung entsprechen.Schwerpunkte
- Der Leiter der Heeresforstverwaltung Allentsteig darf überplanmäßige Ausgaben tätigen.
- Die Ausgaben müssen im Einklang mit den Bedingungen der Flexibilisierungsverordnung stehen.
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