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Ermächtigung des Leiters der Heeresforstverwaltung Allentsteig zu überplanmäßigen Ausgaben Verordnung vom 12/29/2005
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Bundesministerium für Finanzen12/29/2005XXII
Verteidigung

Zusammenfassung

Die Verordnung erlaubt dem Leiter der Heeresforstverwaltung Allentsteig ab 1. Jänner 2006, in jedem Finanzjahr überplanmäßige Ausgaben zu tätigen, sofern sie den Vorgaben der Flexibilisierungsverordnung entsprechen.

Schwerpunkte

  • Der Leiter der Heeresforstverwaltung Allentsteig darf überplanmäßige Ausgaben tätigen.
  • Die Ausgaben müssen im Einklang mit den Bedingungen der Flexibilisierungsverordnung stehen.
Dokumente (PDFs)
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Grasser Karl-Heinz, Mag.




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