Ermächtigung des Leiters der Heeresforstverwaltung Allentsteig zu überplanmäßigen Ausgaben Verordnung vom 12/29/2005
Bundesministerium für Finanzen12/29/2005XXII
Verteidigung
Zusammenfassung
Die Verordnung erlaubt dem Leiter der Heeresforstverwaltung Allentsteig ab 1. Jänner 2006, in jedem Finanzjahr überplanmäßige Ausgaben zu tätigen, sofern sie den Vorgaben der Flexibilisierungsverordnung entsprechen.Schwerpunkte
- Der Leiter der Heeresforstverwaltung Allentsteig darf überplanmäßige Ausgaben tätigen.
- Die Ausgaben müssen im Einklang mit den Bedingungen der Flexibilisierungsverordnung stehen.
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