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Festlegung der Ausgleichstaxe 2006 nach dem Behinderteneinstellungsgesetz
Verordnung vom 29.12.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung 467/2005 bestimmt, dass Arbeitgeber im Jahr 2006 für jede potenziell zu beschäftigende Person eine monatliche Ausgleichstaxe von 206 Euro zahlen müssen.
Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz12/29/2005XXII
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung 467/2005 bestimmt, dass Arbeitgeber im Jahr 2006 für jede potenziell zu beschäftigende Person eine monatliche Ausgleichstaxe von 206 Euro zahlen müssen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruft sich auf § 9 Abs. 2 des Behinderteneinstellungsgesetzes als Rechtsgrundlage.
  • Sie legt fest, dass die monatliche Ausgleichstaxe für das Kalenderjahr 2006 206 Euro pro potenziell zu beschäftigender Person beträgt.
Dokumente (PDFs)
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Haubner Ursula

BZÖ


4 - Oberösterreich



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