Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz12/29/2005XXII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung 467/2005 bestimmt, dass Arbeitgeber im Jahr 2006 für jede potenziell zu beschäftigende Person eine monatliche Ausgleichstaxe von 206 Euro zahlen müssen.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruft sich auf § 9 Abs. 2 des Behinderteneinstellungsgesetzes als Rechtsgrundlage.
- Sie legt fest, dass die monatliche Ausgleichstaxe für das Kalenderjahr 2006 206 Euro pro potenziell zu beschäftigender Person beträgt.
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