<!--[-->Festlegung der Ausgleichstaxe 2006 nach dem Behinderteneinstellungsgesetz<!--]-->
Festlegung der Ausgleichstaxe 2006 nach dem Behinderteneinstellungsgesetz Verordnung vom 12/29/2005
parlament.gv.at favicon
Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz12/29/2005XXII
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung 467/2005 bestimmt, dass Arbeitgeber im Jahr 2006 für jede potenziell zu beschäftigende Person eine monatliche Ausgleichstaxe von 206 Euro zahlen müssen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruft sich auf § 9 Abs. 2 des Behinderteneinstellungsgesetzes als Rechtsgrundlage.
  • Sie legt fest, dass die monatliche Ausgleichstaxe für das Kalenderjahr 2006 206 Euro pro potenziell zu beschäftigender Person beträgt.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Haubner Ursula

Haubner Ursula

BZÖ


4 - Oberösterreich



somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.