<!--[-->Verordnung zur Höhe der Arbeitsvergütung von Strafgefangenen (2006)<!--]-->
Verordnung zur Höhe der Arbeitsvergütung von Strafgefangenen (2006) Verordnung vom 12/29/2005
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Bundesministerium für Justiz12/29/2005XXII
Strafrecht
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die Höhe der Arbeitsvergütung von Strafgefangenen in fünf Stufen von 4,46 € bis 6,69 € pro Stunde. Sie trat am 1. Jänner 2006 in Kraft und ersetzte die frühere Regelung von 2004.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt fünf Lohnklassen für die Arbeitsvergütung von Strafgefangenen fest.
  • Leichte Hilfsarbeiten werden mit 4,46 € pro Stunde vergütet.
Dokumente (PDFs)
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Gastinger Karin, Mag.




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