Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die Höhe der Arbeitsvergütung von Strafgefangenen in fünf Stufen von 4,46 € bis 6,69 € pro Stunde. Sie trat am 1. Jänner 2006 in Kraft und ersetzte die frühere Regelung von 2004.Bundesministerium für Justiz12/29/2005XXII
Strafrecht
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die Höhe der Arbeitsvergütung von Strafgefangenen in fünf Stufen von 4,46 € bis 6,69 € pro Stunde. Sie trat am 1. Jänner 2006 in Kraft und ersetzte die frühere Regelung von 2004.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt fünf Lohnklassen für die Arbeitsvergütung von Strafgefangenen fest.
- Leichte Hilfsarbeiten werden mit 4,46 € pro Stunde vergütet.
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