Patentamtsgebührenverordnung (PAGV) – Gebühren für amtliche Ausfertigungen
Verordnung vom 29.12.2005Zusammenfassung
Die Patentamtsgebührenverordnung legt fest, welche Gebühren das österreichische Patentamt für Kopien, Auszüge und Duplikate erhebt. Sie trat am 1. Jänner 2006 in Kraft.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie12/29/2005XXII
Industrie
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Patentamtsgebührenverordnung legt fest, welche Gebühren das österreichische Patentamt für Kopien, Auszüge und Duplikate erhebt. Sie trat am 1. Jänner 2006 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt feste Gebühren für verschiedene amtliche Ausfertigungen fest, zum Beispiel 1 € pro Seite für Kopien von Prioritätsbelegen und 4 € für Duplikate von Patenturkunden.
- Für die Veröffentlichung einer Marke bzw. eines Musters im jeweiligen offiziellen Anzeiger wird jeweils eine Pauschalgebühr von 25 € erhoben.
Dokumente (PDFs)
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