<!--[-->Verordnung zur Festlegung des Trassenverlaufs der Koralmbahn (Wettmannstätten – St. Andrä)<!--]-->
Verordnung zur Festlegung des Trassenverlaufs der Koralmbahn (Wettmannstätten – St. Andrä) Verordnung vom 2/23/2005
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Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie2/23/2005XXII
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den genauen Verlauf des Teilabschnitts Wettmannstätten‑St. Andrä der Koralmbahn fest und definiert dabei den Trassenstreifen, neue Bahnhöfe sowie die Einbeziehung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung wird auf Grundlage des Hochleistungsstreckengesetzes erlassen, das die rechtlichen Grundlagen für den Bau von Schnellbahnen festlegt.
  • Der Geländestreifen, der den Verlauf der Trasse definiert, wird in den Katasterplänen der betroffenen Gemeinden rot markiert und ist dort einsehbar.
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Gorbach Hubert




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