<!--[-->Verordnung zur Festlegung des Trassenverlaufs der Koralmbahn (Wettmannstätten – St. Andrä)<!--]-->
Verordnung zur Festlegung des Trassenverlaufs der Koralmbahn (Wettmannstätten – St. Andrä)
Verordnung vom 23.02.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den genauen Verlauf des Teilabschnitts Wettmannstätten‑St. Andrä der Koralmbahn fest und definiert dabei den Trassenstreifen, neue Bahnhöfe sowie die Einbeziehung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie2/23/2005XXII
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den genauen Verlauf des Teilabschnitts Wettmannstätten‑St. Andrä der Koralmbahn fest und definiert dabei den Trassenstreifen, neue Bahnhöfe sowie die Einbeziehung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung wird auf Grundlage des Hochleistungsstreckengesetzes erlassen, das die rechtlichen Grundlagen für den Bau von Schnellbahnen festlegt.
  • Der Geländestreifen, der den Verlauf der Trasse definiert, wird in den Katasterplänen der betroffenen Gemeinden rot markiert und ist dort einsehbar.
Dokumente (PDFs)
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Gorbach Hubert

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