Förderbeiträge zur Abgeltung von Mehraufwendungen der Ökobilanzgruppen 2006 Verordnung vom 12/29/2005
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit12/29/2005XXII
Umwelt
Energie
Elektrizitätsindustrie
Elektrizitäts- und Kernkraftindustrie
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Jahr 2006 Förderbeiträge fest, um die Mehraufwendungen der Verantwortlichen für Ökobilanzgruppen auszugleichen. Dabei gelten unterschiedliche Sätze je nach Art der Anlage und Netzebene.Schwerpunkte
- Für Kleinwasserkraftanlagen wird für das Jahr 2006 kein Förderbeitrag festgelegt (0,000 Cent/kWh).
- Für sonstige Ökostromanlagen wird ein durchschnittlicher Beitragssatz von 0,416 Cent/kWh festgelegt.
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